1. Bericht des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat)
Zur Aktualisierung des Besoldungsniveaus gemäß Artikle 65 Absatz 1 des Statuts und Anhang X Artikle 13 erstellt Eurostat jedes Jahr bis Ende Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Belgien und Luxemburg, die Kaufkraftparitäten zwischen Brüssel und bestimmten Orten in den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls in bestimmten Drittstaaten und die Entwicklung der Kaufkraft der Dienstbezüge der nationalen Beamten in den Zentralverwaltungen.
2. Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Belgien und Luxemburg
Eurostat ermittelt einen Index, mit dem sich die Entwicklung der Lebenshaltungskosten für Beamte der Union in Belgien und Luxemburg messen lässt. Dieser Index (nachstehend „gemeinsamer Index") wird berechnet, indem die nationale Inflation (gemessen in Form des Harmonisierten Indexes der Verbraucherpreise (Harmonised Indices of Consumer Prices – HICP) im Fall Belgiens und des Verbraucherpreisindexes (Consumer Price Index – CPI) im Fall Luxemburgs) zwischen dem Juni des Vorjahres und dem Juni des laufenden Jahres entsprechend der Verteilung der Bediensteten auf diese Mitgliedstaaten gewichtet wird.
3. Entwicklung der Lebenshaltungskosten außerhalb Brüssels
- Im Einvernehmen mit den nationalen statistischen Ämtern oder sonstigen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „nationale statistische Ämter oder sonstige zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten") berechnet Eurostat die Kaufkraftparitäten, mit denen die Kaufkraftäquivalenz
- der Dienstbezüge der Beamten der Union, die in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten – mit Ausnahme der Niederlande, bei denen anstelle von Amsterdam Den Haag herangezogen wird – und in bestimmten anderen Dienstorten tätig sind, gegenüber Brüssel und
- der in den Mitgliedstaaten gezahlten Versorgungsbezüge gegenüber Belgien festgelegt wird.
- Die Kaufkraftparitäten beziehen sich jeweils auf den Monat Juni.
- Die Kaufkraftparitäten werden so berechnet, dass alle zugrunde liegenden Komponenten zweimal jährlich aktualisiert und mindestens einmal alle fünf Jahre durch Direkterhebung überprüft werden können. Eurostat aktualisiert die Kaufkraftparitäten unter Verwendung des geänderten Harmonisierten Verbraucherpreisindexes der Mitgliedstaaten und der am besten geeigneten Indizes, die von der in Artikle 13 genannten Arbeitsgruppe zu den Artikle n 64 und 65 des Statuts festgelegt wurden.
- Außerhalb von Belgien und Luxemburg wird die Entwicklung der Lebenshaltungskosten während des Bezugszeitraums anhand der impliziten Indizes gemessen. Diese Indizes werden als Produkt aus dem gemeinsamen Index und der Entwicklung der Kaufkraftparität errechnet.
4. Entwicklung der Kaufkraft der Dienstbezüge der nationalen Beamten in den Zentralverwaltungen (spezifische Indikatoren)
- Um zu ermitteln, inwieweit sich die Kaufkraft der Gehälter im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten prozentual erhöht oder verringert hat, stellt Eurostat anhand der Angaben, die bis Ende September von den nationalen statistischen Ämtern oder sonstigen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eingegangen sind, spezifische Indikatoren auf, aus denen hervorgeht, wie sich die realen Dienstbezüge der nationalen Beamten in den Zentralverwaltungen zwischen dem Juli des Vorjahres und dem Juli des laufenden Jahres entwickelt haben. Bei den beiden Dienstbezügen ist jeweils ein Zwölftel sämtlicher jährlich gezahlter Bestandteile der Dienstbezüge einzubeziehen.
Die spezifischen Indikatoren gliedern sich in
- einen Indikator für jede der im Statut definierten Funktionsgruppen und
- einen Durchschnittsindikator, gewichtet nach Maßgabe der Zahl der nationalen Beamten, die jeder Funktionsgruppe entspricht.
Jeder dieser Indikatoren wird als Brutto- und als Nettorealindikator aufgestellt. Bei der Umrechnung von Brutto- in Nettowert werden die Pflichtabzüge und die allgemeinen Steuerfaktoren berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Brutto- und Nettoindikatoren für die gesamte Europäische Union verwendet Eurostat eine Stichprobe, die sich aus folgenden Mitgliedstaaten zusammensetzt: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden und Vereinigtes Königreich. Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß Artikle 336 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vorschlag der Kommission eine neue Stichprobe beschließen, die für mindestens 75 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Union repräsentativ sein muss und ab dem Jahr gilt, das auf das Jahr der Beschlussfassung folgt. Die Ergebnisse für die einzelnen Länder werden mit dem unter Verwendung der Kaufkraftparitäten gemessenen angemessenen nationalen BIP-Aggregat gewichtet, das sich aus den neuesten, gemäß den Definitionen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der jeweils geltenden Fassung des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen veröffentlichten Statistiken ergibt.
- Die nationalen statistischen Ämter oder sonstigen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat auf Anfrage die ergänzenden Angaben, die Eurostat für notwendig hält, um einen spezifischen Indikator zur korrekten Messung der Entwicklung der Kaufkraft der nationalen Beamten festlegen zu können.
Stellt Eurostat nach erneuter Konsultation der nationalen statistischen Ämter oder der sonstigen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten fest, dass die mitgeteilten Angaben statistische Anomalien aufweisen oder es nicht möglich ist, für einen bestimmten Mitgliedstaat die Indikatoren aufzustellen, mit denen sich die Entwicklung der Realeinkommen der Beamten des betreffenden Landes statistisch genau messen lässt, so erstattet Eurostat der Kommission Bericht und übermittelt ihr alle Materialien, die für eine Beurteilung erforderlich sind.
- Neben den spezifischen Indikatoren errechnet Eurostat geeignete Kontrollindikatoren. Einer dieser Indikatoren ist die reale Pro-Kopf-Lohn- und Gehaltsmasse in den Zentralverwaltungen; sie wird gemäß den Definitionen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der jeweils geltenden Fassung des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ermittelt.
In dem Bericht von Eurostat über die spezifischen Indikatoren ist auf Abweichungen zwischen diesen Indikatoren und den unter diesem Buchstaben genannten Kontrollindikatoren einzugehen.