Titel 1 Auswahl- und Ausleseverfahren für Beamte und sonstige Bedienstete des Europäischen Parlaments
Kapitel 1 - Beamte
Artikel 1 - Ernennung
Artikel 2 - Auswahlverfahren
Artikel 3 - Gültigkeit der Reservelisten
Kapitel 2 - Bedienstete auf Zeit
Artikel 4 - Auswahl der Bediensteten auf Zeit nach Artikel 2 Buchstaben a und b der BBSB für die Einstellung im Generalsekretariat
Artikel 5 - Auswahl der Bediensteten auf Zeit nach Artikel 2 Buchstabe c der BBSB im Hinblick auf die Einstellung bei den Fraktionen
Kapitel 3 - Vertragsbedienstete
Artikel 6 - Rolle des EPSO bei der Durchführung der Ausleseverfahren für Vertragsbedienstete
Artikel 7 - Paritätischer Ausschuss für die Auswahl von Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten (COSCON)
Artikel 8 - Ausleseverfahren für Vertragsbedienstete
Titel 2 Einstellung und Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments
Kapitel 4 - Beamte
Artikel 9 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 10 - Einstufung in die Besoldungsgruppe
Artikel 11 - Einstufung in die Dienstaltersstufe
Artikel 12 - Einstufung beim Wechsel des Anstellungsverhältnisses
Kapitel 5 - Bedienstete auf Zeit
Artikel 13 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 - Einstufung in die Besoldungsgruppe
Artikel 15 - Einstufung in die Dienstaltersstufe
Artikel 16 - In Einstufung in eine Dienstaltersstufe bei aufeinanderfolgenden Verträgen ohne Unterbrechung -
Artikel 17 - Einstufung in eine Dienstaltersstufe bei aufeinanderfolgenden Verträgen mit Unterbrechung -
Artikel 18 - Änderungen der Verträge für Bedienstete auf Zeit
Artikel 19 - Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Kapitel 6 - Vertragsbedienstete
Artikel 20 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 21 - Einstufung in die Funktionsgruppe
Artikel 22 - Einstufung der „3a-Vertragsbediensteten‟ in die Besoldungsgruppe und die Dienstaltersstufe -
Artikel 23 - Einstufung der „3b-Vertragsbediensteten‟ in die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe
Artikel 24 - Dauer der Verträge für „3a-Vertragsbedienstete“
Artikel 25 - Dauer der Verträge für „3b-Vertragsbedienstete“
Artikel 26 - Überprüfung der Besoldungsgruppe der „3b-Vertragsbediensteten“
Artikel 27 - Änderung der Verträge von Vertragsbediensteten
Artikel 28 - Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 29 - Vertragsbedienstete, die vor dem 1. Januar 2014 beim Europäischen Parlament tätig waren
Titel 3 Schlussbestimmungen
Artikel 30 - Rolle des Paritätischen Ausschusses
Artikel 31 - Chancengleichheit
Artikel 32 - Inkrafttreten
Titel T1 Auswahl- und Ausleseverfahren für Beamte und sonstige Bedienstete des Europäischen Parlaments
Kapitel K1 - Beamte
Artikel 1 - Ernennung
Artikel 2 - Auswahlverfahren
Artikel 3 - Gültigkeit der Reservelisten
Kapitel K2 - Bedienstete auf Zeit
Artikel 4 - Auswahl der Bediensteten auf Zeit nach Artikel 2 Buchstaben a und b der BBSB für die Einstellung im Generalsekretariat
Artikel 5 - Auswahl der Bediensteten auf Zeit nach Artikel 2 Buchstabe c der BBSB im Hinblick auf die Einstellung bei den Fraktionen
Kapitel K3 - Vertragsbedienstete
Artikel 6 - Rolle des EPSO bei der Durchführung der Ausleseverfahren für Vertragsbedienstete
Artikel 7 - Paritätischer Ausschuss für die Auswahl von Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten (COSCON)
Artikel 8 - Ausleseverfahren für Vertragsbedienstete
Titel T2 Einstellung und Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments
Kapitel K4 - Beamte
Artikel 9 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 10 - Einstufung in die Besoldungsgruppe
Artikel 11 - Einstufung in die Dienstaltersstufe | AD 14 - AD 16 | 21 Jahren | ||
| AD 12 - AD 13 | AST 9 - AST 11 | 18 Jahren | |
| AD 9 - AD 11 | AST 5 - AST 8 | AST/SC 5 - SC 6 | 15 Jahren |
| AD 8 | AST 4 | AST/SC 4 | 12 Jahren |
| AD 7 | AST 3 | AST/SC 3 | 9 Jahren |
| AD 6 | AST 2 | AST/SC 2 | 6 Jahren |
| AD 5 | AST 1 | AST/SC 1 | 3 Jahren |
Artikel 12 - Einstufung beim Wechsel des Anstellungsverhältnisses
Kapitel K5 - Bedienstete auf Zeit
Artikel 13 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 - Einstufung in die Besoldungsgruppe
Artikel 15 - Einstufung in die Dienstaltersstufe
Artikel 16 - Einstufung in eine Dienstaltersstufe bei aufeinanderfolgenden Verträgen ohne Unterbrechung -
Artikel 17 Einstufung in eine Dienstaltersstufe bei aufeinanderfolgenden Verträgen mit Unterbrechung -
Artikel 18 - Änderungen der Verträge für Bedienstete auf Zeit
Artikel 19 - Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Kapitel K6 - Vertragsbedienstete
Artikel 20 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 21 - Einstufung in die Funktionsgruppe
Artikel 22 - Einstufung der „3a-Vertragsbediensteten‟ in die Besoldungsgruppe und die Dienstaltersstufe -
Artikel 23 - Einstufung der „3b-Vertragsbediensteten‟ in die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe | Funktionsgruppe | Besoldungsgruppe | Dauer |
| der einschlägigen Berufserfahrung | ||
| II | 4 | bis 5 Jahre |
| 5 | 5 Jahre oder mehr, bis 10 Jahre | |
| 6 | 10 Jahre oder mehr, bis 20 Jahre | |
| 7 | 20 Jahre oder mehr | |
| III. | 8 | bis 5 Jahre |
| 9 | 5 Jahre oder mehr, bis 10 Jahre | |
| 10 | 10 Jahre oder mehr, bis 15 Jahre | |
| 11 | 15 Jahre oder mehr, bis 20 Jahre | |
| 12 | über 20 Jahre | |
| IV | 13 | bis 4 Jahre |
| 14 | 4 Jahre oder mehr, bis 8 Jahre | |
| 15 | 8 Jahre oder mehr, bis 12 Jahre | |
| 16 | 12 Jahre oder mehr, bis 16 Jahre | |
| 17 | 16 Jahre oder mehr, bis 20 Jahre | |
| 18 | über 20 Jahre |
Artikel 24 - Dauer der Verträge für „3a-Vertragsbedienstete“
Artikel 25 - Dauer der Verträge für „3b-Vertragsbedienstete“
Artikel 26 - Überprüfung der Besoldungsgruppe der „3b-Vertragsbediensteten“
Artikel 27 - Änderung der Verträge von Vertragsbediensteten
Artikel 28 - Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 29 - Vertragsbedienstete, die vor dem 1. Januar 2014 beim Europäischen Parlament tätig waren
Titel T3 Schlussbestimmungen
Artikel 30 - Rolle des Paritätischen Ausschusses
Artikel 31 - Chancengleichheit
Artikel 32 - Inkrafttreten