Die Rolle und die Zuständigkeiten des Schatzmeisters und der stellvertretenden Schatzmeister sind insbesondere in den Artikeln 8 und 17 der Satzung des Vereins festgelegt.
Offizielle Dokumente · SFP-Europa asbl
Finanzordnung
Genehmigt von der Hauptversammlung am 26. Februar 2021
Interne Ordnung
Finanzordnung — SFP-Europa asbl
Gemäß Artikel 17.1 der Satzung erstattet der Schatzmeister dem Präsidenten monatlich und dem Exekutivkomitee vierteljährlich Bericht über die Finanzlage.
Gemäß Artikel 17.1 der Satzung erstellt der Schatzmeister den Jahresfinanzbericht im Hinblick auf die ordentliche Hauptversammlung.
Gemäß Artikel 17.2 der Satzung führt der Schatzmeister die aktuelle Mitgliederliste und meldet dem Präsidenten vierteljährlich etwaige Beitragsrückstände.
- Gemäß Artikel 8 der Satzung:
- Vertragliche Ausgaben werden vom Schatzmeister unterzeichnet; nicht vertragliche Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung, gegebenenfalls auf elektronischem Wege, des Präsidenten und des Schatzmeisters.
- Bei Unstimmigkeiten wird die Genehmigung dem Büro des Exekutivkomitees vorgelegt.
- Besondere Bestimmungen:
- Bei Unstimmigkeiten über eine nicht obligatorische Ausgabe wird die Genehmigung dem Büro des Exekutivkomitees zur Entscheidung vorgelegt.
- Bei Verhinderung des Schatzmeisters vertritt ihn der stellvertretende Schatzmeister für Brüssel nach ausdrücklicher Information des Präsidenten.
- Bei Verhinderung des Präsidenten für mehr als 10 Arbeitstage vertritt der Vizepräsident für Brüssel den Präsidenten bei der Genehmigung von Zahlungen.
- Der Schatzmeister ist zur Unterschrift auf allen Konten bevollmächtigt, die stellvertretenden Schatzmeister auf den Konten ihres jeweiligen Sektors.
- Die stellvertretenden Schatzmeister dürfen auf den Konten nur aufgrund ausdrücklichen Mandats des Schatzmeisters und des Präsidenten tätig werden.
- Der Schatzmeister legt jährlich die im Rahmen der Vereine erforderlichen Buchführungsunterlagen vor.
Zahlungen, Kosten, Honorare oder Rechnungen werden im Rahmen von Artikel 4 ausschließlich über das Bankkonto von SFP-Europa oder mit der auf SFP-Europa lautenden Debitkarte beglichen.
In Fällen absoluter Notwendigkeit ist es dem Exekutivkomitee gestattet, Vorschüsse von anderen gemeinnützigen Vereinen und/oder Mitgliedern zu erbitten.
Die Gesamtsumme der Vorschüsse darf den Betrag der letzten 12 Monatsbeiträge nicht übersteigen.
Die Kosten, die durch die Teilnahme an Sitzungen entstehen, zu denen Mitglieder ordnungsgemäß beauftragt sind, werden wie folgt aufgeteilt:
- die anteiligen Miet- oder materiellen Organisationskosten der Sitzungen gehen zu Lasten von SFP-Europa;
- Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden vollständig auf der Grundlage von Belegen und Rechnungen auf den Namen des Vereins erstattet; die Teilnehmer achten auf Sparsamkeit, einschließlich der Nutzung von Fahrgemeinschaften; wenn die voraussichtlichen Ausgaben die für die Dienstreisen der Institution vorgesehenen Höchstbeträge überschreiten, ist eine vorherige Genehmigung des Büros erforderlich.
Im Rahmen der Rechtsberatung oder Rechtshilfe:
- kann SFP-Europa Angelegenheiten von allgemeinem Interesse finanziell unterstützen, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Büro des COMEX. Bei Ablehnung wird der Antrag dem COMEX vorgelegt;
- übernimmt SFP-Europa eine erste Beratung durch einen Anwalt, einschließlich Aktenprüfung, zu folgenden Bedingungen:
- die Akte wurde dem Comex-JurAssist vorgelegt und hat ein positives Gutachten erhalten;
- das antragstellende Mitglied ist seit mindestens 3 Monaten Gewerkschaftsmitglied;
- die Angelegenheit oder die Beschwerde ist nach dem Beitritt zur Gewerkschaft entstanden;
- bei dieser Beratung wird das antragstellende Mitglied von einem COMEX-Mitglied begleitet.
Bis spätestens 15. Februar erstellt der Schatzmeister die Jahresbilanz, legt die Rechnungen den Rechnungsprüfern vor und bereitet den Finanzbericht vor.
Bis spätestens 1. März legt er in Abstimmung mit dem Präsidenten einen Haushaltsplan für das Jahr vor.
Diese Ordnung wurde von der Hauptversammlung am 26. Februar 2021 genehmigt und kann von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Büros geändert werden.
Tommi Bernitz — Präsident von SFP-Europa