RéférenceARTIKEL 5 ABSATZ 4 DES STATUTS
Décision11 Dezember 2015
Publication_________
ApplicationTag seiner Unterzeichnung in Kraft
Remarque_________
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BESCHLUSS BETREFFEND DIE BESCHREIBUNG DER DEN GRUNDAMTSBEZEICHNUNGEN ENTSPRECHENDEN FUNKTIONEN IM GENERALSEKRETARIAT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

DER GENERALSEKRETÄR DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS,
    gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Statut“) sowie auf die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (im Folgenden „BBSB“), festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4, Anhang I Abschnitt A und Anhang XIII Artikel 30 und 31 sowie auf Artikel 10 Absatz 1 der BBSB, unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidiums vom 9. Dezember 2013 über die Übertragung der notwendigen Befugnisse für die Annahme der sich aus dem Statut und den BBSB ergebenden und mit der Umsetzung ihrer Reform verbundenen internen Regelungen, Anwendungsbedingungen und Durchführungsmaßnahmen auf den Generalsekretär, unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidiums vom 13. Januar 2014 zur Bestimmung der Anstellungsbehörden, nach Anhörung des Statutsbeirats am 9. November 2015, nach Anhörung des Personalrats und des Ausschusses für Chancengleichheit und Vielfalt, in der Erwägung, dass im Zuge der Reform des Statuts das Konzept der Grundamtsbezeichnung überarbeitet und eine neue Funktionsgruppe AST/SC geschaffen wurde, was eine neue Verteilung der Ämter im Generalsekretariat erforderlich macht,
BESCHLIESST: Artikel 1
Die den einzelnen Grundamtsbezeichnungen im Parlament zugeordneten Funktionen sind in der Tabelle im Anhang beschrieben. Artikel 2
Dieser Beschluss gilt entsprechend für die Bediensteten auf Zeit des Generalsekretariats. Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 11. Dezember 2015 unterzeichnet Klaus WELLE Generalsekretär

VERZEICHNIS DER GRUNDAMTSBEZEICHNUNGEN UND TÄTIGKEITSBEREICHE* IM GENERALSEKRETARIAT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

GRUNDAMTSBEZEICHNUNG FUNKTIONS UNDBESOLDUNGSGRUPPE TÄTIGKEITSBEREICH
GENERALDIREKTOR AD15-AD16Stellvertretender Generalsekretär
Rechtsberater
Generaldirektor
DIREKTOR AD14-AD15Direktor
Hauptberater
Kabinettsdirektor
BERATER ODERGLEICHWERTIGE FUNKTION AD13-AD14Berater/Sachverständiger
REFERATSLEITER ODERGLEICHWERTIGE FUNKTION AD9-AD14Referatsleiter
Kabinettschef
Teamleiter innerhalb eines Kabinetts
Leiter des Verbindungsbüros
VERWALTUNGSRAT AD5-AD12Verwaltungsrat
Dienststellenleiter/Projektleiter
HAUPTASSISTENT AST10-AST11Hauptassistent
ASSISTENT AST1-AST9Assistent
SEKRETARIATSKRAFT/BÜROANGESTELLTER SC1-SC6Sekretariatskraft/ Büroangestellter
* Verweise in dieser Tabelle auf Personen gelten gleichermaßen als Verweise auf eine Person männlichen wie auch auf eine Person weiblichen Geschlechts.